Petra Wild-BrauN  
Bank-und Dipl-Kauffrau   -   Versicherungsfachwirt(BWV)   -   Tel:  0921-50860988   -   braunwild@yahoo.de

Max Buz ist selbsständig

Jeder Selbstständige braucht eine BU -Versicherung. Wichtig ist hier die genaue Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor allem die Verweisungspflicht im Zusammenhang mit einer Umorganisierung des Arbeitsplatzes ist genau zu untersuchen.

Ein Selbstständiger kann nur sein Einkommen, nicht Löhne oder Mieten als Ausgangsbasis für die Berechnung der BUV-Höhe ansetzen. Trotzdem wird sein Einkommen in der Regel über dem eines vergleichbaren Berufes liegen und somit auch die Höhe einer BUV höher ausfallen. Eine solche Investition sollte unbedingt maßgeschneidert sein und mit Hilfe eines Beraters erfolgen. Eine lebenslange Zahlung der BU-Rente im Leistungsfall und eine jährliche Steigerung der Leistung sind hier besonders wichtig.

Beispiel:

Max Buz ist 30 Jahre alt und übernimmt eine große Werbeagentur mit 30 Mitarbeitern. Zur Absicherung schließt er eine BUV ab mit 3.000,00 Euro BU-Rente lebenslang (bei Eintritt einer BU vor dem 57. Lebensjahr), dazu eine Leistungsdynamik mit 2% und eine Dynamik der Versicherung von 5%.
Ein halbes Jahr später wird er berufsunfähig.

Dann bekommt er garantiert:

1. Jahr 3.000,00 Euro monatlich
10. Jahr 3.656,00 Euro monatlich
30. Jahr 5.434,00 Euro monatlich etc.

Die Leistung erhöht sich also jährlich bis zum Lebensende. Das ist wichtig, wenn der BU eine Krankheit zu Grunde liegt, die keinen vorzeitigen Tod zur Folge hat.

Die Rente erhöht sich noch um die Gewinnanteile der Versicherung diese sind unterschiedlich daher nicht berücksichtigt.